Herzlich willkommen!

Wir freuen uns, Sie auf unserer Homepage begrüßen zu können. Informieren Sie sich auf unserer Internetpräsenz über unser Aktion RettungsGasse. Unser Team ist jederzeit gerne für Sie da ist. Wir freuen uns auf Sie!

Die Bilder Rechte unterligen der www.asfinag.at

Wann ist die Gasse zu bilden?
Der Richtige Zeitpunkt zum Bilden der Rettungsgasse wurde nun konkretisiert.
Ab 1.1.2017 sieht die StVO vor, dass die Rettungsgasse bei „Schrittgeschwindigkeit“ gebildet werden muss.
Die StVO sieht in §11 Absatz (2) von nun an vor: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“ Zur Erinnerung: Schrittgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, welche vom Tachometer leider nicht eindeutig abgelesen werden kann. Definiert ist die Geschwindigkeit einer gehenden Person mit etwa 7 – 10 km/h.
 
 
 
 
Verfasse eine Nachricht …
 

Microsoft PowerPoint - PP_Rettungsgasse - ASFINAG_021111


Fragen und Antworten zur Rettungsgasse

1. Was ist überhaupt eine Rettungsgasse?

Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder Schnellstraße bzw. Autostraße. Die Rettungsgasse ermöglicht das schnellere Vorwärtskommen von Einsatzfahrzeugen wie z. B. Polizei, Rettung, Feuerwehr, Fahrzeugen des Straßendienstes Pannendienstes wie z. B. Abschleppunternehmen.

2. Wie bildet man eine Rettungsgasse?

Vorausschauend müssen bei stockendem sofort alle Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse bilden, alle Fahrzeuge, die den ganz linken Fahrstreifen befahren, so weit nach links wie möglich fahren und alle anderen so weit nach rechts wie notwendig, um dazwischen eine freie Fahrgasse zu bilden. Die Fahrzeuge haben sich parallel zum Fahrbahnverlauf einzuordnen, da es durch schräg stehende Fahrzeuge zu weiteren Behinderungen kommt und auch das eigene Fortkommen im Stau damit erschwert wird

.

Darf oder muss der Pannenstreifen mitbenützt werden?

Ist in Deuschland TABU mit einigen ausnahmen.

Wie verhält man sich auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen, wo es keinen Pannenstreifen gibt?

Man hat so weit als notwendig auseinanderzufahren, um die Rettungsgasse zu bilden.

Wie verhält man sich richtig bei einer Änderung der Anzahl der Fahrstreifen (Fahrbahnverengung, Reduktion von drei auf zwei Fahrstreifen)?

Man versucht ebenfalls bestmöglich eine Rettungsgasse zu bilden, sodass ein Einsatzfahrzeug die Richtung der Weiterfahrt frei wählen kann und nicht behindert wird.

Darf man bei einer Rettungsgasse auch den Fahrstreifen wechseln und dabei die Rettungsgasse queren?

Ein Fahrspurwechsel über die Rettungsgasse ist nur zulässig, wenn man sich sicher auf der anderen Seite einordnen kann. Rücksichtsvolles und vorausschauendes Verhalten zwischen den Fahrzeuglenkern ist unbedingt notwendig.

Darf bzw. muss – abgesehen vom Pannenstreifen – auch ein Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsstreifen mitbenützt werden?

Der Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsstreifen sollte nur so weit mitbenützt werden, um eine ausreichend breite Rettungsgasse zu bilden. Er ist allerdings sofort zu räumen, wenn sich dort ein Einsatz- oder Straßendienstfahrzeug nähert.

Müssen Motorräder sich auch an der Bildung der Rettungsgasse beteiligen? Dürfen sie sich dazu nebeneinander positionieren?

Ja, denn Motorräder dürfen die Rettungsgasse ebenfalls nicht befahren. Sich nebeneinander zu positionieren ist zwar nicht ausdrücklich erlaubt – mit einer Beanstandung ist in diesem Fall aber nicht zu rechnen.

Welchen Abstand muss ich zum Vordermann einhalten, wenn sich der Verkehr verlangsamt?

Bei einem Verkehrsstillstand so viel, dass man im Bedarfsfall noch nach links oder rechts manövrieren bzw. ausweichen kann (Faustregel: mindestens eine halbe Fahrzeuglänge).

3. Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?

Die Rettungsgasse muss vorausschauend, schon beim Entstehen eines Staus gebildet werden, nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug wahrgenommen wird. Sie sollte außerdem bereits gebildet werden, bevor der Verkehr endgültig zum Stillstand gekommen ist, also bereits bei stockendem Verkehr. Aus welchem Grund die Verkehrsbehinderung entstanden ist, hat keine Bedeutung.

Ab wann spricht man von „Stocken“ bzw. „Stau“?

Wenn absehbar ist, dass es zu einem Stillstand kommen kann.

Ab welchem Zeitpunkt muss eine Rettungsgasse gebildet werden?

Ab dem Zeitpunkt, an dem damit zu rechnen ist, dass sich ein Stau – und somit ein Stillstand – oder zumindest Schritttempo ergeben kann.

Ist die Rettungsgasse auch bei Überlastung zu bilden?

Die Rettungsgasse ist nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei täglichen Überlastungsstaus zu bilden.

Ab wann darf die Rettungsgasse wieder aufgelöst werden?

Die Rettungsgasse darf aufgelöst werden, sobald klar erkennbar ist, dass der Verkehr wieder flüssig in Bewegung gerät und mit keinem weiteren Stillstand mehr zu rechnen ist. Autostraßen mit mehr als einem Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung zu bilden.

4. In welchen anderen Ländern gibt es die Rettungsgasse noch?

In Deutschland, und Tschechien. Die Schweiz und Slowenien empfehlen die Bildung von Rettungsgassen.


Sonderfragen:

1. Was gilt, wenn aufgrund von Schnee die Bodenmarkierungen nicht erkennbar sind?

Die Bildung der Rettungsgasse ist unabhängig von sichtbaren Bodenmarkierungen.

2. Wo soll ich mein Auto hinstellen, wenn sich neben der Fahrspur ungeräumter Tiefschnee befindet?

An den Schnee so weit wie möglich heranfahren.

3. Wie verhält man sich, wenn keine ausreichend breite Rettungsgasse (z. B. bei Tunneln und Brücken) gebildet werden kann?

In diesem Fall muss dem sich annähernden Einsatzfahrzeug bestmöglich Platz gemacht werden.

4. Wie soll ich mich verhalten, wenn alle Autos vor mir nicht die Rettungsgasse gebildet haben?

Bei Stau oder stockendem Verkehr ist jeder gesetzlich zur Bildung der Rettungsgasse verpflichtet – unabhängig davon, ob das die vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer bereits getan haben oder nicht. Der Folgeverkehr wird zum Mitmachen motiviert.

5. Kann man bestraft werden, wenn man keine Rettungsgasse bildet?

Wer nicht mitmacht, muss mit einer Strafe von bis zu 200,00 – 320 Euro rechnen.

6. Müssen Einsatzfahrzeuge die Rettungsgasse benützen?

Einsatzfahrzeuge haben die Verpflichtung, den schnellst möglichen Weg zum Unfallort zu wählen. Die Rettungsgasse ermöglicht in der Regel die schnellste Zufahrt. Dennoch kann auch der Pannenstreifen, sofern er nach der Bildung einer Rettungsgasse noch ausreichend Platz bietet, benützt werden.

Die Vorteile einer Rettungsgasse auf einen Blick:

§ Rascheres Vorankommen und Eintreffen der Einsatzfahrzeuge am Unfallort

§ Schnellere Versorgung von Verletzten

§ Zeitgewinn von bis zu vier Minuten

§ 1 Min. = 10 Prozent mehr Überlebenschance, das heißt, die Rettungsgasse steigert die

Überlebenschancen um bis zu 40 Prozent

§ Breitere Zufahrtsmöglichkeiten für schwerere Einsatz-Bergefahrzeuge

§ Klare und eindeutige Verhaltensregeln für alle Verkehrsteilnehmer